Was muss ich tun, um in Deutschland als Krankenschwester und Hebamme zu arbeiten?
Um in Deutschland als Krankenschwester oder Hebamme arbeiten zu können, benötigen Sie ein entsprechendes Diplom und müssen das B1-Niveau in Deutsch (unabhängige Sprachverwendung) erreicht haben. Dazu sollten Sie einen B1-Deutschkurs besuchen (wenn Sie in Istanbul sind, wird der B1-Sprachkurs bei Sprachportal angeboten; wenn Sie außerhalb der Stadt sind, müssen Sie in Ihrer Stadt einen B1-Deutschkurs belegen). Sie müssen die TELC-Prüfung, die in unserem Prüfungszentrum in Istanbul durchgeführt wird, bestehen.
Nach Bestehen der B1-TELC-Prüfung wird die Sprachportal-Gruppe die notwendigen Verfahren für den Übergang vorbereiten und die rechtlichen Schritte in Deutschland einleiten, sodass Sie einen neuen Lebensabschnitt beginnen können.
Wie?
Nach Ihrer Ankunft in Deutschland beginnen Sie mit einem B2-Deutschkurs und starten gleichzeitig Ihre berufliche Anpassungsphase als Hilfskraft in den Institutionen (Pflegeheimen), mit denen wir Vereinbarungen getroffen haben. In diesem Prozess werden Sie durchschnittlich 160 Stunden pro Monat arbeiten, mit einem Bruttoeinkommen von 2000 Euro.
Nach erfolgreichem Bestehen der B2-Prüfung und der Anerkennung Ihrer Berufsausbildung durch die zuständige deutsche Behörde BAMF (Bundesamt für Migration und Flüchtlinge) erhalten Sie die Erlaubnis, Ihren Beruf im Bereich Krankenpflege und Hebammenwesen auszuüben.
Nach Bestehen der B2-Prüfung und der Anerkennung erhalten Sie sowohl internationale Erfahrungen in Ihrem Beruf als auch ein angemessenes Gehalt.






